Nutzungsrechte?

Hier findet Ihr Informationen über unsere Nutzungsrechte und was dies bedeutet.

Nutzungsrechte für Fotos klären, wie und von wem urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial genutzt werden darf. Der Urheber (der Urheber eines Fotos immer der Fotograf) der Fotos hat das unumstößliche Urheberrecht und kann damit entscheiden, wem er seine Fotos zur Verwendung frei gibt.
„Kauft“ man also Fotos, erwirbt man in der Praxis lediglich das Recht zur Bildnutzung.

Was ist ein Bildnutzungsrecht?

Wie der Name bereits sagt, regelt ein Bildnutzungsrecht, wer ein Bild nutzen darf in welchem Umfang.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland für jedes digitale Bild ein vereinbartes Nutzungsrecht.
Am Anfang steht immer der Urheber eines Werkes, z.B. in der Newborn Fotografie oder Hochzeitsfotografie, welcher das unübertragbare Urheberrecht inne hat. Dieses Recht ist nicht übertragbar und gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tod.

Damit er auch anderen sein Werk nutzbar machen kann, kann der Urheber nun Nutzungsrechte vergeben.

Kurz ausgedrückt:
Es handelt sich bei Fotos laut Gesetz um geistiges Eigentum. Der der bloße „Besitz“ einer Datei berechtigt noch nicht zur Nutzung. Man benötigt ein Nutzungsrecht, um das geistige Eigentum des Urhebers nutzen zu können.

Als Beispiel:
Kauft man eine DVD, gehört einem nicht der ganze Film. Man erwirbt das Recht, den Film in einem bestimmten Umfang zu sehen.In der Regel wird das Nutzungsrecht meist in Form eines Passus auf der Rechnung festgehalten und gilt damit als vereinbart.

Warum berechnen Fotografen Lizenzgebühren für Dateien?
Da Fotos mittlerweile digital entstehen und somit unendlich kopierbar sind, muss geregelt werden, wer diese Bilder nutzen darf und wer nicht.

Neben einer Aufnahmegebühr für die kreative Leistung, berechnen wir also in der Regel eine Pauschale für digitale Fotos und die vereinbarte private Nutzung.

Durch die Bildnutzungsrechte wird also sicher gestellt, dass nur die Personen Bildmaterial verwenden können, die in die Erstellung dessen investiert haben.

  • Einfaches Nutzungsrecht?

    Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Lizenznehmer zur einfachen Nutzung des Bildmaterials, jedoch nicht zur Weitergabe an Dritte. Dies schließt in der Regel alle firmeneigenen Kanäle und Medien ein.
    Der Urheber kann sein Werk an weitere Parteien lizensieren und behält das Recht zur Eigenwerbung.

  • Eingeschränkt ausschließliche Nutzungsrecht

    Es berechtigt den Lizenznehmer zur ausschließlichen Nutzung des Bildmaterials.
    Der Urheber darf das Bildmaterial nicht weiter lizensieren, behält aber das Recht zur Eigenwerbung.

  • Ausschließliche Nutzungsrecht (oder exklusives Nutzungsrecht)

    Es berechtigt den Lizenznehmer zur ausschließlichen Nutzung des Bildmaterials.
    Der Urheber darf die Fotos nicht weiter lizensieren und verzichtet auf das Recht zur Eigenwerbung.

  • Full Buyout?

    Der Urheber tritt alle seine Rechte an den Bildern ab.
    Es berechtigt den Lizenznehmer außerdem zur uneingeschränkten Weitergabe und/oder Verkauf der Fotos an Dritte.

Sowohl das einfache, als auch das ausschließliche Nutzungsrecht können zudem zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzt werden.

Privat

zur persönlichen Nutzung

- Druck für private Zwecke
- in sozialen Netzwerken
- in der E-Mail Kommunikation

Firmen

EINGESCHRÄNKT AUSSCHLIESSLICHE NUTZUNGSRECHT

- in sozialen Netzwerken oder dem firmenweiten Intranet
auf den Webseiten des Auftraggebers
-in redaktionellen Presse- & Magazinbeiträgen
-Weitergabe zur redaktionellen Nutzung

Firmen/Werbung

AUSSCHLIESSLICHE NUTZUNGSRECHT (ODER EXKLUSIVES NUTZUNGSRECHT)

- Verwendung als Werbemotiv mit bezahlter Reichweite
- Poster & Plakate
- Anzeigen
- Presse & TV
- Motiv auf Merchandise, z.B. T-Shirts

oopsi dieser rechts Klick ist auf diesen Seiten nicht erlaubt